ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der RENOFIT Service GmbH abgeschlossenen Verträge, im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Denkmal, Fassaden- und Gebäudereinigung. Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, sind schriftlich festzulegen. Die AGB gelten auch dann fort, wenn sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen. Diese AGB sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages. Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Geltung der AGB
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Geschäftsbedingungen vor. Schriftliche Individualvereinbarungen
Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote
gehen diesen Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich, aber nicht generell kostenlos. Eine pauschale Aufwandsentschädigung, welche bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann gesondert vereinbart werden. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sind wir nicht verpflichtet, uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages sowie unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Vertrages eingetretenen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. Der angebotene Preis basiert auf dem derzeit gültigen Lohn- und Preisgefüge und wird auf Beschluss der unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten dementsprechend angepasst.
Preise/Fälligkeit
Die angebotenen Preise basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen. Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen, werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht – 21.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr Früh)
RENOFIT Service GmbH
Villacherstraße 28
9220 Velden am Wörther See
Österreich
Tel.: +43 676 88 885 800
E-Mail: office@renofit.info
Web: www.renofit.info
Volksbank Kärnten
eG Bezirksgericht Klagenfurt
FN-Nr.: FN600558z
USt.-ID: ATU79217615
IBAN: AT94 4213 0901 0104 9915
BIC: VBOEATWWKLA
verrechnet. Sind die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher, werden diese Zuschläge verrechnet. Bei Beauftragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen längstens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die RENOFIT Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 12% per anno und pauschalierte Mahnspesen von 25 Euro sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu verrechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Die Stundenverrechnung erfolgt laut Kollektivvertrag im 1/4-Stunden-Takt. Jede angefangene Viertelstunde wird daher entsprechend in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich 20% MwSt.
Übernahmeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000 Euro zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden.
Rücktritt und Kündigung
Längerfristige Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenen Briefs, beendet werden.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von 3 Tagen vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht. Die dem Personal des Auftragnehmers übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels – bis maximal 2.000 Euro – ersetzt werden.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Gerichtsstand gilt Klagenfurt.
